Wichtige Änderungen für Ukraine-Geflüchtete

Stadt informierte zum „Rechtskreiswechsel“

Im Rahmen einer digitalen Veranstaltung hat die Stadt Wolfsburg jetzt über das Thema „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“ informiert. Teilnehmende waren unter anderem ehrenamtlich Helfende und Hilfsorganisationen, denen wichtige Änderungen erläutert wurden, die zum 1. Juni in Kraft treten. Dabei ging es insbesondere um die Bereiche Sicherung des Lebensunterhalts und Vermittlung in Arbeit. Hintergrund: Ab Juni können Leistungen beim Jobcenter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen werden.

Ingo Schrader, Geschäftsführer des Wolfsburger Jobcenters, erklärte in einem Vortrag, worauf Geflüchtete aus der Ukraine künftig Anrecht haben und gleichzeitig auch welche Pflichten gelten. Schrader beantwortete darüber hinaus Fragen der Teilnehmenden, etwa zum Thema Antragstellung und Leistungsbezug.

Monika Müller, Dezernentin für Soziales: „Uns war und ist es wichtig, über die Chancen für eine schnelle Integration der Geflüchteten aus der Ukraine durch den sogenannten Rechtskreiswechsel zu informieren: Mit dem Wechsel ins SGB II sind neben einer höheren Geldleistungen und gesetzlicher Krankenversicherung vor allem auch eine zielgenaue Vermittlung in Arbeit und passende Sprachkursangebote verbunden. Natürlich gibt es weitere und laufend aktualisierte Informationen auf der städtischen Homepage und der des Jobcenters Wolfsburg, meist auch in mehreren Sprachen.“

Iris Bothe, Dezernentin für Integration: „Der Informationsbedarf in der ukrainischen Community und den Unterstützenden ist groß. Neben den bisherigen Infoveranstaltungen, die wir schon gemacht haben, planen wir schon jetzt weitere Veranstaltungen, um über weitere wichtige Themen Auskunft zu erteilen, etwa Schule, Kita oder Sprachkurse. Die Termine für die Veranstaltungen werden wir zeitnah bekanntgeben.“

Anlage: Präsentation zur Informationsveranstaltung zum Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine.