Info-Veranstaltung für’s Ehrenamt – Genehmigungsverfahren öffentliche Veranstaltungen
Das Genehmigungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen und die damit gemachten Erfahrungen sind Inhalt einer Informationsveranstaltung, die die städtische Stabsstelle Ehrenamt und der Geschäftsbereich Bürgerdienste anbieten. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 9. November um 17:30 Uhr im Ratssitzungssaal im Rathaus A statt. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Eine Anmeldung bis zum 6. November ist deshalb unter Telefon 05361 282163 oder 28 1997 beziehungsweise per E-Mail an: engagiert@stadt.wolfsburg.de erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
„Das bürgerschaftliche Engagement in unserer Stadt lebt auch von gemeinsamen Veranstaltungen. Um die ehrenamtlich Tätigen bei der Planung und Organisation dieser Events zu unterstützen, haben wir unter anderem dieses Informations- und Austauschformat ins Leben gerufen. Es ist nun die zweite Veranstaltung in diesem Format“, erklärt Stefan Krieger, Leiter der Stabsstelle Ehrenamt.
Inhalte der Veranstaltung sind das Vorstellen der Koordinierungsstelle im städtischen Ordnungsdienst, das Aufzeigen der Regelungen und Verfahrenswege des Genehmigungsverfahrens öffentlicher Veranstaltungen sowie die Unterstützung und die Sonderregelungen für ehrenamtliche Veranstalter*innen. Daneben gibt es ein Austausch über die mit dem Verfahren gemachten Erfahrungen. Für Fragen anwesend sein werden auch Vertreter*innen des Ordnungsamtes, des Veterinäramtes und der Wolfsburger Marketing und Wirtschaft GmbH (WMG).
Für Feste und Feiern im öffentlichen Raum gelten Regeln bis hin zu Anmelde- und Genehmigungspflichten. Um den Aufwand für Veranstalter*innen zu minimieren und das Verfahren übersichtlich zu gestalten, erfolgt in Wolfsburg die Genehmigung aus einer Hand. Bei der Stadt Wolfsburg besteht seit geraumer Zeit eine Koordinierungsstelle, die als zentrale Ansprechpartnerin für Veranstalter*innen dient. Seit Ende 2014 entscheidet dieses städtische Gremium für Veranstaltungen über Antragsabgabe beziehungsweise einzureichende Unterlagen. Mitglieder des Gremiums sind unter anderem das Ordnungsamt, die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Feuerwehr und die Polizei. Einzureichende Unterlagen sind zum Beispiel eine Veranstaltungsbeschreibung, ein Verkehrskonzept sowie ein Sicherheitskonzept.