Die Kinder und Jugendlichen, die aufgrund der geltenden Satzung zur Schülerbeförderung in Wolfsburg eine Buskarte für das Schuljahr 2024/2025 erhalten, bekommen die neue Chipkarte an einem der ersten Schultage in der Schule ausgehändigt. Alle Schüler*innen, die neu in die Schule kommen oder deren Angaben sich geändert haben, erhalten eine Ersatzbescheinigung für den Monat August, die zu einem späteren Zeitpunkt durch die neue Chipkarte ersetzt wird.
Bis zur Ausgabe der Chipkarte oder der Ersatzbescheinigung dürfen die berechtigten Schüler*innen die Busse für die Schulwege kostenfrei nutzen. Das Fahrpersonal ist entsprechend informiert. Die Chipkarten sind ab Aushändigung gültig. Weitere Informationen gibt es unter wolfsburg.de/schule.