Bürger*innenpflichten im Rahmen von Corona

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehen beitragen

Das Gesundheitsamt der Stadt Wolfsburg ist intensiv damit beschäftigt, die täglich anwachsende Zahl der Meldungen von Covid-19 Erkrankten aus Wolfsburg zu bearbeiten. Aktuell kommt es angesichts der hohen Zahl und Kontakte zu Verzögerungen, gemeldete Personen können nicht immer am selben Tag kontaktiert werden.

Bürger*innen sind aber unabhängig von einem Kontakt mit dem Gesundheitsamt durch das Land inzwischen ausdrücklich verpflichtet, einen eigenen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten: Wer erfährt, dass der eigene Corona-Test positiv ist, muss sofort dazu beitragen, andere Menschen vor weiteren Infektionen zu schützen. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Man hat sich abzusondern von anderen und ist verpflichtet, eine Liste enger Kontaktpersonen zur späteren Verwendung des Gesundheitsamtes zu erstellen. Anders gesagt: Mit diesen Maßnahmen darf man nicht warten, bis sich Mitarbeitende des Gesundheitsamtes melden! 

Das gilt auch für enge Kontaktpersonen: Wer engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte und weder geimpft ist noch als „genesen“ gilt, muss sich ebenfalls sofort absondern um andere zu schützen. Und natürlich sollen sich auch Personen absondern, die unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 leiden, also z. B. an Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust. Man muss sich absondern, wenn man deswegen getestet worden ist und darf hier nicht abwarten, bis das Ergebnis des Tests vorliegt.

Das Gesundheitsamt wird Betroffene auch in dem jetzt sehr dynamischen Infektionsgeschehen beraten, die erforderlichen Anordnungen aussprechen und Dokumente zusenden. Wir setzen dabei aber auch darauf, dass sich jede und jeder im Interesse des eigenen Umfelds, aber auch der Allgemeinheit, über die eigenen Möglichkeiten informiert, um zur Eindämmung des Infektionsgeschehen beizutragen.