Wolfsburg keine Hochinzidenzkommune mehr 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 – Corona-Notbremse aufgehoben

Der 7-Tage-Inzidenzwert in Wolfsburg ist gesunken und liegt, laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts, seit dem 15. Mai unter 100. Ab dem 22. Mai 2021 ist Wolfsburg somit keine Hochinzidenzkommune mehr. Das ermöglicht wieder Lockerungen. Damit gelten in Wolfsburg ab Samstag, 22. Mai, die Regeln der Niedersächsischen Landesverordnung.

Oberbürgermeister Klaus Mohrs: „Ich bin sehr froh, dass die Zahlen in unserer Stadt endlich sinken und wieder mehr Öffnungen möglich werden. Weiterhin sollten wir uns aber alle an die bestehenden Regeln halten, damit dieser gute Trend anhält. Danke an alle, die durch diszipliniertes Verhalten zu diesem Trend beigetragen haben.“

Stadtrat Andreas Bauer: „Ich freue mich über die positive Entwicklung in unserer Stadt. Dennoch sind wir natürlich noch nicht so weit, dass wir nun das Ende der Pandemie erklären können. Wir werden genau die weiteren Entwicklungen beobachten müssen und dementsprechend handeln.“

Die wichtigsten Änderungen:

Die Ausgangssperre ist aufgehoben.

Zusammenkünfte sind mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zulässig, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzuberechnen sind. Wer eine vollständige Schutzimpfung erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder bereits genesen ist, wird hierbei nicht mitgezählt.

Grundsätzlich ist der gesamte Einzelhandel geöffnet. Die Vorgaben der Besucher*innenzahl pro Quadratmeter sind zu beachten. Für Einzelhandelsbetriebe bis zu 200 Quadratmetern gilt das Prinzip des „Terminshopping“ („Click and Meet“). Alternativ können sie auch Besucher*innen mit Test, Impfung oder Genesungsnachweis einlassen. Allerdings darf nur eine dieser beiden Vorgehensweisen angewendet werden, nicht beide nebeneinander.  Für Betriebe mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt auf alle Fälle nicht „Click and Meet“, sondern Kund*innen dürfen nur nach Vorlage von negativem Test, Impfung oder Genesenen-Nachweis eingelassen werden. Grundsätzlich gilt bei allen Öffnungen, dass unabhängig von Tests, Impfung oder Genesung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, im Regelfall ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

AHA-Regeln behalten weiterhin Gültigkeit

Ausführliche Informationen dazu hat die Stadt Wolfsburg in der aktuellen Allgemeinverfügung auf www.wolfsburg.de/corona veröffentlicht.