Städtische Bäder ab Oktober mit 2G

Durch die neue Regelung sind wieder mehr Besucher möglich

Die 2G-Regelung der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung wendet die Stadt Wolfsburg ab Freitag, 1. Oktober, in allen städtischen Bädern und dem Badeland an. Erwachsene können dann nur noch nach Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung oder Genesung die Bäder besuchen. Ein negatives Testergebnis reicht für den Badbesuch nicht mehr aus. Dieses gilt sowohl für die öffentliche Nutzung als auch grundsätzlich für den Vereins- und Kursbetrieb. Wie bisher müssen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren keine Nachweise vorlegen, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden. Menschen, bei denen eine Impfung nachweislich medizinisch nicht angeraten ist, sind ebenfalls von der 2G-Regelung ausgenommen.

Mit der neuen Regelung ist in den Bädern eine weitgehende Rückkehr zum Normalbetrieb möglich, es müssen also keine Masken mehr getragen werden, die strengen Abstandsregelungen sind aufgehoben und im Gegenzug können mehr Besucher*innen in die Bäder. Für das Badeland bedeutet das beispielsweise, dass statt aktuell maximal 550 Gäste nach der Umstellung auf die 2G-Regelung gleichzeitig 1.200 Gäste anwesend sein dürfen. Im Hallenbad Sandkamp und im Lehrschwimmbecken Heiligendorf führt die neue Regelung dazu, dass die Anzahl von Kindern, die an Schwimmkursen teilnehmen kann, fast verdoppelt wird. Statt 215 Kindern werden jetzt wöchentlich 424 Kinder schwimmen lernen können. Damit kann die Schwimmoffensive weitere wichtige Schritte zurücklegen und mehr Kinder umfassen.

Durch die Einführung der 2G-Regelung kann damit ein wichtiger Beitrag zum Abbau der Wartelisten der Vereine und der Bäderbetriebe bei den Nichtschwimmerkursen geleistet werden. Zudem sind auch die Präventions- und Rehakurse sowie öffentliches Schwimmen wieder mit der Personenzahl wie vor Corona möglich, weil die Abstandsregelungen und damit die reduzierten Personenzahlen bei 2G hinfällig sind. An den für Gesundheit und Fitness wichtigen Kursangeboten können durch die 2G-Regelung künftig mehr als doppelt so viele Menschen teilnehmen. Statt 434 wöchentlichen Kursteilnehmern werden es ab Oktober 920 sein.

Im Badeland kann mit der Umstellung auf die 2G-Regelung zudem auch das Foyer wieder uneingeschränkt genutzt werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche, Trainer*innen und Lehrkräfte beim Vereins- und Schulsport sowie die Teilnehmenden von Kursen haben dann dort wieder alle Platz, weil die bislang erforderliche Beschränkung auf maximal 25 Personen durch die entfallenden Abstandsregelungen nun aufgehoben ist.

„Wir sind uns der Einschränkung für ungeimpfte Erwachsene durch die Einführung der 2G-Regelung bewusst und bedauern dieses auch. Für den Schritt zu 2G spricht aber die Reduzierung der Infektionsgefahr und die Tatsache, dass der Besuch der Bäder ohne Masken und Abstandsregelungen für viele Menschen ein Stück unbeschwerte Normalität und vertrauten Alltag zurückbringt“, unterstreicht Stadträtin Monika Müller, Dezernentin für Soziales, Gesundheit, Klinikum und Sport.

„Natürlich können Kinder nicht geimpfter Elternteile weiterhin an Schwimmkursen teilnehmen. Die Eltern können beispielsweise mit anderen Eltern eine Übergabe des Kindes im Eingang vereinbaren und ihr Kind dort dann auch wieder in Empfang nehmen. Oder ein Angehöriger oder guter Bekannter mit Impfung übernimmt diese Aufgabe. Sicherlich lassen sich da in der Familie oder im Bekanntenkreis Lösungen finden. Durch 2G können doppelt so viele Kinder in die Kurse. Dieser Vorteil sollte nicht wieder rückgängig gemacht werden, sondern weiterhin an die Selbstverantwortung appelliert werden“, bekräftigt Monika Müller.