Stadtbibliothek wechselt schrittweise in regulären Ausleihbetrieb zurück Leihfristen sind wieder eigenverantwortlich einzuhalten

Seit Beginn des letzten Lockdowns im November 2020 verlängert das Team der Stadtbibliothek Wolfsburg immer wieder automatisch die Leihfristen entliehener Medien für ihre Nutzenden. Mit der Teilöffnung der Zentralbibliothek im Alvar Aalto-Kulturhaus seit dem 10. März (Mi, Sa 10-14, Do 10-18 Uhr) wechselt die Bibliothek nun schrittweise in den regulären Ausleihbetrieb zurück. Über den Fensterservice besteht weiterhin die Möglichkeit der Medienrückgabe und -abholung  (Mo, Di, Fr 10-18 Uhr).

Die Stadtbibliothek weist die Bibliotheksnutzenden darauf hin, wieder eigenverantwortlich auf die Einhaltung der Leihfristen ihrer entliehenen Medien zu achten. Für verspätet zurückgegebene Medien werden ab Montag, 26. April, wieder die regulären Versäumnisgebühren berechnet, die dann direkt in der Stadtbibliothek zu entrichten sind. Zu zahlen sind auch Gebühren für Leihfristüberschreitungen,die vor dem Lockdown angefallen sind.  Zur Medienrecherche und zur Übersicht über die entliehenen Medien im Benutzerkonto stehen den Bibliotheksnutzenden der Onlinekatalog (ebibliothek.stadt.wolfsburg.de) und die Bibliotheksapp zur Verfügung. Dafür werden die persönlichen Daten der BildungshausCard (Benutzernummer und Passwort) benötigt. Sowohl hier als auch telefonisch (05361-282530) und per Mail (stadtbibliothek@stadt.wolfsburg.de) können Medienleihfristen rechtzeitig verlängert werden.