Stadt trifft weitere Anordnungen aufgrund Hochinzidenz

Lagerverbot für Allerpark und Arenasee ab Freitag in Kraft – Polizei und Ordnungsamt zeigen Präsenz und werden gezielt kontrollieren

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verhängt die Stadt über die Osterfeiertage von Freitag, 2. bis einschließlich Montag, 5. April 2021, ein Lagerverbot im Allerpark und am Arenasee. Das bedeutet, dass in dem gesamten Areal (s. Planskizze) die Einrichtung eines Rast- und Ruheplatzes zum Zwecke des Verweilens untersagt ist. Die Grillplätze im Allerpark dürfen in dieser Zeit ebenfalls nicht genutzt werden.

Ausgenommen hiervon sind die an den Wegen und Plätzen bereitgestellten Parkbänke und sonstigen Sitzmöglichkeiten wie Findlinge und Natursteinblöcke. Die aktuellen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen sowie zum Abstandsgebot sind zu beachten.

Das Lagerverbot wird in Ergänzung zum Ansammlungsverbot gemäß § 2 Absatz 1a der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf den Grünflächen, öffentlichen Freiräumen einschließlich der Wege und Plätze erlassen.

Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden in Bezug auf die Überwachung der seit Dienstagmorgen gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen intensivieren.

Zudem wird bereits ab dem 30.03.2021 das Tragen einer medizinischen Maske im Sinne des § Abs. 3 Satz 3 auch für haushaltsfremde Mitfahrer*innen in einem privaten Kraftfahrzeug angeordnet und alle Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, sich arbeitstäglich mittels Schnelltest testen zu lassen.