Elternbrief: Regelung zu den Elternbeiträgen 2021

Liebe Eltern,

ich möchte Sie heute über die Regelungen zu den Elternbeiträgen während der pandemiebedingten Einschränkungen informieren:

Grundsätzliche Regelungen in Wolfsburg:

Für den Betreuungsplatz von Kindern unter 3 Jahren ist grundsätzlich auf Basis des abgeschlossenen Betreuungsvertrages ein Elternbeitrag zu bezahlen. Kinder ab dem 3. Lebensjahr können die Betreuung bereits seit dem 01.08.2018 bis zu einem Betreuungsumfang von 8 Stunden täglich beitragsfrei in Anspruch nehmen.

Neben diesen Elternbeiträgen, die sich nach Ihrer Einkommenssituation gestaffelt berechnen, fallen bei Inanspruchnahme noch weitere Kosten, wie Verpflegungs- und Sonderdienstbeiträge an. Diese werden vom jeweiligen Träger der Kindertagesstätten ermittelt und in Rechnung gestellt.

Aktuelle Regelungen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Januar und Februar 2021:

Bereits im Dezember 2020 haben Sie vielfach zur Eindämmung des Infektionsgeschehens freiwillig Ihre Kinder zu Hause betreut.

Seit dem 11.01.2021 gilt auf Grundlage der Landesverordnung wieder die Notbetreuung in Szenario C, dass bedeutete zunächst, dass bis Ende Januar 2021 nur eine eingeschränkte Notbetreuung erfolgen konnte.

Aufgrund dieser besonderen Umstände wurde seitens der Stadt Wolfsburg entschieden, Sie zu mindestens finanziell zu entlasten und somit einmalig den Elternbeitrag für einen ganzen Monat zu erlassen. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat Februar 2021 erlassen und nicht eingezogen. Eltern, deren Kinder im Februar beitragsfrei werden, wird der Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 erlassen und erstattet.

Sollten Sie eine Dauerüberweisung eingerichtet haben oder den Beitrag manuell überwiesen haben, wird Ihnen dieser im Februar 2021 erstattet.

Diese Regelung gilt für die gesamten Kindertagesstätten in Wolfsburg und beinhaltet nicht den Erlass von möglichen Verpflegungs- und Sonderdienstbeiträgen. Hierzu erhalten Sie durch den Träger Ihrer Kindertagesstätte gesonderte Hinweise.

Zukünftige Regelungen aufgrund weiterer möglichen pandemiebedingten Einschränkungen:

Der zukünftige Umgang mit der Erhebung der Elternbeiträge hängt vom Land Niedersachsen und der entsprechenden Einstufung in die verschiedenen pandemiebedingten Szenarien A, B, C, für den Betrieb von Kindertagesstätten ab.

Je nach Szenario ergibt sich der Umgang zu Erhebung der Elternbeiträge aus dem Ratsbeschluss V 2020/1569 für alle Wolfsburger Kindertagesbetreuungsangebote vom 16.12.2020:

Szenario A und B führen dazu, dass die Elternbeiträge weiterhin zu bezahlen sind, auch wenn es zu Einschränkungen kommen kann aufgrund von Vorgaben des Rahmenhygieneplans oder Personalmangel. Eine anteilige Kürzung erfolgt aufgrund der niedrigen und sozial gestaffelten Elternbeitragsstrukturen nicht.

Szenario C (Notbetreuung) führt dazu, dass keine Elternbeiträge zu bezahlen sind, sofern die Betreuung gar nicht oder höchstens nur für einen Entlastungstag pro Woche in Anspruch genommen wird. Erhalten Sie ein Betreuungsangebot, dass über einen Tag pro Woche hinaus geht, dann sind auch die Elternbeiträge wieder in festgesetzter Höhe zu entrichten. Diese Regelung gilt immer für volle Monate, das heißt, wenn im Februar weiterhin das Szenario C gilt, dann ist der März beitragsfrei. Endet im März das Szenario C, dann sind ab April die Beiträge wieder voll zu entrichten.

Über die entsprechenden Szenarien und die sich daraus ergebenden Regelungen für die Kostenbeiträge werden wir Sie wie bisher auch im Rahmen von Elternbriefen schnellstmöglich informieren.

Hinweis zur Elternbeitragsberechnung:

Sollte sich Ihr Einkommen z. B. durch den Bezug von Kurzarbeitergeld grundlegend gemindert haben (mindestens 30 %), können Sie eine formlose Überprüfung Ihrer Beitragshöhe jederzeit beantragen. Für eine Überprüfung sind ab dem Zeitpunkt der Minderung die nächsten drei vollen Monatsabrechnungen einzureichen (Beispiel: Bezug Kurzarbeitergeld ab 15.01.2021, Abrechnungen Februar, März und April 2021 sind einzureichen). Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Kindertagesbetreuung auf über das Sammelpostfach: elternbeitragsberechnung@stadt.wolfsburg.de

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Bianka Köllner

Abteilungsleitung Kindertagesbetreuung