Gemeinsame Presseinformation Stadt Wolfsburg und Familienservice e.V.
Die Abteilung Kindertagesbetreuung des Geschäftsbereichs Jugend und der Familienservice e.V. haben eine Erhöhung in der Kindertagespflege vorgeschlagen und in der letzten Ratssitzung dafür die Zustimmung erhalten: Kindertagespflegepersonen bekommen ab dem 01.08.2021 eine Förderung von mindestens 5,00 € pro betreuter Stunde und Kind. Zum nächsten Kita-Jahr 2022/23 soll die Förderung auf Basis der jeweiligen Qualifikation noch weiter erhöht werden: Je höher die Qualifikation im pädagogischen Bereich, desto höher der Stundensatz.
„Damit honorieren wir die Qualifizierungsbereitschaft und tragen zu einer kontinuierlichen Steigerung der Qualität im Bereich der Kindertagespflege bei. Dass uns diese Erhöhung auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gelungen ist, zeigt, wie wichtig der Stadt Wolfsburg eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung unserer Kleinsten ist“, betont Iris Bothe.
Es gibt eine weitere Änderung zur Vereinfachung der Antragsstellung durch die Eltern: Diese haben Anspruch zwischen 2 bis zu 10 Stunden täglich ihre Kinder betreuen zu lassen. Zukünftig wird der individuelle Betreuungsbedarf im Antrag vermerkt, entsprechende Nachweise wie Arbeitgeberbescheinigungen o.ä. müssen künftig nicht mehr vorgelegt werden. Für die Förderung ist der Bedarf der Eltern und ihrer Kinder maßgeblich, nicht die Konzeption der jeweiligen Kindertagespflegeperson. Katharina Varga, Geschäftsbereichsleiterin Jugend dazu: „Das zentrale Merkmal der Kindertagespflege ist gerade für die Zielgruppe der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren die hohe Flexibilität und damit die Schaffung von passgenauen, bedarfsgerechten Betreuungsangeboten. Mit dem neuen Antragsverfahren stellen wir den individuellen Bedarf mit Blick auf das Kind in den Vordergrund.“
Die Abteilung Kindertagesbetreuung arbeitet gerade mit Hochdruck an der Umstellung der Bescheide zur Vergütung zu den laufenden Betreuungsverträgen auf den neuen Stundensatz. Dieses wird einige Zeit in Anspruch nehmen und ist zum 01.08.2021 leider nicht möglich. Die Auszahlung mit dem neuen Stundensatz startet jedoch bereits ab dem 01.08.2021 und kommt somit sofort bei den Kindertagespflegepersonen an.