Feuerwerksverbot an verschiedenen Plätzen

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für Silvester und Neujahr auf Basis der Corona Landesverordnung

Mit der seit 13. Dezember geltenden Corona Verordnung des Landes Niedersachsen, sind die niedersächsischen Kommunen dazu angehalten, Straßen, Wege und Plätze, mittels bekanntzugebender Allgemeinverfügung zu benennen, an denen ein Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen (Kategorie F2 Sprengstoffgesetz) verfügt wird.

Mit dem Verbot soll vermieden werden, dass sich auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen größere Menschenansammlungen bilden und es hier zu einem unkontrollierbaren Infektionsgeschehen unter den sich versammelnden Menschen kommt.

Darüber hinaus ist mit dem Verbot beabsichtigt, Einsatzkräfte von Notfalldiensten, Polizei und Feuerwehr zu entlasten und die ohnehin durch die Pandemie knappen Kapazitäten im Gesundheitswesen nicht weiter zu strapazieren. Insbesondere durch Veranstaltungen mit größeren Menschengruppen geht eine besonders erhöhte Gefährdung für die umstehenden Personen durch umherfliegende Feuerwerkskörper aus.

Die hierzu am 20. Dezember erlassene Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot gilt in der Zeit von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar 2022, für folgende Örtlichkeiten im Stadtgebiet:

Willy-Brandt-Platz (Hauptbahnhofs- und Phaeno-Vorplatz) Porschestraße Nord, Hauptbahnhofspassage, Sarah-Frenkel-Platz Porschestraße Fußgängerzone Mitte, Kaufhofpassage Kaufhof Allerpark, In den Allerwiesen Ehmen Spielplatz/Skatepark Am Kerksiek Fallersleben Denkmalplatz/Marktstraße/Westerstraße

Gesamtes Areal Klieversberg zwischen Klinikum, Hanns-Lilje-Heim und Theodor-Heuss-Gymnasium Martin-Luther-Straße Hansaplatz Nordstadt Nordsteimke am Wasserbehälter auf dem Windmühlenberg Vorsfelde Innenstadtbereich Amtsstraße/Lange Straße/An der Probstei/Kattenstraße Vorsfelde Meinstraße Parkplatz von „Netto“

Westhagen Am Markt und angrenzende Bereiche

Die genaue Begrenzung ergibt sich aus Plänen, die im Internet unter wolfsburg.de/corona#Verordnungen zu finden sind.

Stadtrat Andreas Bauer erklärt dazu: „Ich möchte wie bereits im vergangenen Jahr an die Wolfsburger*innen appellieren, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F2 oder dem ohnehin nicht klassifizierten, nicht zugelassenen und meist aus dem Ausland stammenden Feuerwerk zu verzichten. Auch bitte ich, auf die Vermeidung von größeren Ansammlungen zu achten. Besonders die bereits massiv im Rahmen der Pandemie geforderten Einsatz- und Rettungskräfte sowie das Krankenhauspersonal gilt es zu entlasten. Hier sind wir alle gefordert Solidarität zu zeigen und notwendige Kapazitäten für Erkrankte freizuhalten.“