Liebe Eltern,
wie in meinem Schreiben von gestern angekündigt, melde ich mich heute mit den aktuellen Informationen. Die örtliche Inzidenz befindet sich seit mehreren Tagen über 165. Die Inzidenz nach RKI seit zwei Tagen. Es ist davon auszugehen, dass am Samstag eine Allgemeinverfügung erlassen werden wird. Wenn die Allgemeinverfügung veröffentlicht wird, wird sie ab Montag Regelungen für den Schulbesuch treffen.
Wenn die Allgemeinverfügung erlassen wird, gilt:
Der Szenariowechsel wird zunächst für eine Woche erfolgen.
In Wolfsburg wird es so sein, dass die Jahrgänge 1-4 und die Förderschulen in das Distanzlernen wechseln werden, da nach dem Infektionsschutzgesetz die Kommunen die örtlich Lage beurteilen müssen und derzeit die Inzidenz sehr hoch und das Klinikum an der Kapazitätsgrenze ist..
Ihre Schule wird wieder eine ganztägige Notbetreuung für Sie anbieten. Die Notbetreuung ist gedacht
- für Kinder, deren Eltern in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinen öffentlichen Interesse tätig sind, oder
- wenn es sich um Härtefälle handelt (Beispiele hierfür können sein: erheblicher Verdienstausfall, drohende Kündigung, Kindeswohlgefährdung).
Über die Aufnahme zur Notbetreuung entscheidet Ihre Schule.
Für die Notbetreuung nutzen Sie bitte die oben anhängenden Anmeldeformulare „Anmeldung Notbetreuung…“, so dass Sie diese in Ihrer Schule vorlegen können.
Bei Fragen können Sie sich gern mit meinem eingerichteten Kommunikationsteam in Verbindung setzen, das Ihnen unter 05361 28-1077 zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Bothe
Dezernentin für Jugend, Bildung und Integration