Liebe Eltern,
ich möchte Sie heute über die Regelungen zu den Elternbeiträgen im Mai 2021 informieren:
Das Land Niedersachsen sieht vor, die Kindertageseinrichtungen (Kitas und Großfamiliennester) ab einem Inzidenzwert von stabil unter 165 an 5 auf einander folgenden Tagen ab dem 7. Tag in die Regelbetreuung „Szenario B“ zu wechseln.
Dies bedeutet, dass Ihre Kinder nach aktuellem Stand ab heute Montag, den 10.05.2021 wieder die Kindertagesstätten besuchen können. Die Notbetreuung (Szenario C) geht dann in den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) über. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ggf. keine Sonderdienste angeboten werden können, da die Kinder im Szenario B sich nicht außerhalb ihrer angestammten Gruppen mischen dürfen. Auch können wir Ihnen nur die Betreuung anbieten, die wir aufgrund unserer personellen Kapazitäten in den jeweiligen Einrichtungen leisten können und die mit Blick auf mögliche erforderliche Eingewöhnungsphasen für Ihre
Kinder zumutbar ist. Welche Auswirkung hat dieser Wechsel auf Ihre Elternbeiträge?
- Für Eltern, die bislang keine Betreuung oder max. 1 Entlastungstag pro Woche in Anspruch genommen haben:
Die Elternbeiträge für den Monat Mai 2021 werden entsprechend des Ratsbeschlusses V2020/1569 beitragsfrei gestellt und sind ab dem nächsten vollen Monat wieder in festgesetzter voller Höhe zu entrichten, da bis 07.05.2021 die Notbetreuung im Szenario C erfolgte und ab dem nächsten vollen Betreuungsmonat die Elternbeiträge wieder zu entrichten sind.
- Sollten Sie ab 01.05.2021 bereits die Notbetreuung an mindestens 2 Tagen/ Woche in Anspruch nehmen können, sind die Elternbeiträge in festgesetzter voller Höhe zu entrichten.
Hinweis zur Elternbeitragsberechnung und steuerliche Absetzbarkeit:
Sollte sich Ihr Einkommen z.B. durch den Bezug von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Gründen grundlegend gemindert haben (min. 30%), können Sie eine formlose Überprüfung Ihrer Beitragsfestsetzung jederzeit beantragen. Für eine Überprüfung sind ab dem Zeitpunkt der Minderung die nächsten drei vollen Monatsabrechnungen einzureichen. Gleichzeitig können Eltern über die Einkommensteuererklärung die geleisteten Beiträge absetzen. D.h. die
Elternbeiträge mindern direkt bis zu einer Summe von 4.000 €/ Jahr das zu versteuernde Einkommen der
Familie. Rückfragen zu Ihrer Beitragsabbuchung und zu den Verpflegungsbeiträgen können Sie an den jeweiligen Träger Ihrer Kindertagesstätte/ GFN richten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage:
Bianka Köllner
Der Elternbrief zum Herunterladen (*PDF – öffnet sich in einem neuen Fenster)