Elternbrief: Einführung einer Testpflicht

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,

ab dem 15.02.2022 gilt auf Grundlage einer Verordnung durch das Land Niedersachsen für Kinder  ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung eine Testpflicht, wenn sie eine  Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflege besuchen. Dreimal in der Woche müssen Sie einen  Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2 Virus ihres Kindes vorlegen, damit eine Betreuung erfolgen kann. Auch geimpfte und genesene Kinder müssen sich testen lassen. 

Für die Erfüllung der Testpflicht werden für eine Anwendung bei Kindern geeignete Antigen-Schnelltests kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie erhalten diese in Ihrer Einrichtung. Sie können jedoch auch selbstbeschaffte Tests für die Testung Ihres Kindes nutzen. Sollte eine Testung bei Ihrem Kind nicht durchführbar sein, so kann die Testpflicht auch erfüllt werden, wenn sich eine sorgeberechtigte – auch geimpfte oder genesene – Person im Haushalt des Kindes an seiner Stelle testet (Umfeld-Testung). Bitte suchen Sie das Gespräch mit der Einrichtungsleitung oder Ihrer Kindertagespflegeperson, wenn Ihr Kind eine Testung nicht toleriert.

Was bedeutet diese Regelung für Sie?
Auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung haben sich die Wolfsburger Träger darauf geeinigt, eine einmalige Selbstverpflichtung Ihrerseits zu den oben genannten Regularien ab 15.02.2022 als Nachweis zu fordern. Sie müssen also nicht dreimal die Woche die Testung nachweisen, sondern einmal die Selbstverpflichtung abgeben, dass Sie sich an die genannten Regelungen halten und Ihr Kind dreimal die Woche zu Hause testen.

Darüber hinaus können die Träger eine individuelle Dokumentation der Testnachweise festlegen. Ebenfalls können Träger bei vorliegendem Ausbruch eines Infektionsgeschehens eine zeitlich begrenzte tägliche Testung empfehlen oder vorgeben. In der einmaligen Selbstverpflichtung erklären Sie, dass Ihr Kind zuhause mindestens dreimal die Woche (Montag, Mittwoch, Freitag oder bei Abwesenheit des Kindes durch z. B. Krankheit oder Urlaub am jeweils ersten Betreuungstag) mit einem Antigen-Schnelltest durch Sie getestet wird. Nur bei einem negativen Ergebnis kann das Kind in die Betreuung gebracht werden. Bei einem positiven 
Ergebnis ist die Einrichtungsleitung umgehend zu informieren. Diese Selbstverpflichtungserklärung wird durch die Einrichtungsleitung aufbewahrt. 

Wir – die Stadt Wolfsburg, die Träger der Kita-Landschaft und die Fachkräfte in den Einrichtungen – wissen um die Herausforderungen und Anstrengungen, die die eingeführte Testpflicht für Sie als Eltern und Sorgeberechtigte bedeuten und werden Sie dabei bestmöglich unterstützen. Wir wünschen Ihnen trotz der abermals angespannten Situation viel Kraft und die notwendige Ausdauer, um auch diese Phase der Pandemie als Familie gut zu meistern. 

Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Iris Bothe
Dezernentin für Bildung, Jugend und Integration

Elternbrief (PDF)

Selbstverpflichtungserklärung zum Nachweis der Testdurchführung (PDF)