Corona-Regelungen zum Schulstart 2021/22

Geschäftsbereich Schule der Stadt Wolfsburg informiert

Der Schulstart in Wolfsburg und in ganz Niedersachsen wird auch in diesem Schuljahr aufgrund der weiterhin bestehenden pandemischen Lage in der Bundesrepublik von den COVID-Präventionsmaßnahmen begleitet. Das Land Niedersachsen hat in der in dieser Woche in Kraft getretenen Corona-Verordnung ein umfangreiches Paket zu Schutz- und Präventionsmaßnahmen für die ersten Schulwochen geschnürt, das unter den oben dargestellten Rahmenbedingungen bis zum 22.09.2021 als „Sicherheitsnetz“ fungieren und einen möglichst sicheren Schulstart ermöglichen soll.

Ziel der Verordnung ist es, im kommenden Schuljahr nicht nur im Präsenzunterricht zu starten, sondern auch diesen über den Winter aufrecht erhalten zu können. Entscheidend hierfür sind insbesondere die ersten Wochen des Schuljahres. Es ist davon auszugehen, dass viele Kinder mit ihren Familien oder Freund*innen vermehrt Freizeitaktivitäten und Reisen unternommen haben, einige waren möglicherweise auch in Risikogebieten. Infektionsketten sollen schon zu Beginn des Schuljahres vermieden werden, um den Präsenzunterricht nicht durch Quarantänemaßnahmen zu gefährden.

Das Land Niedersachsen geht  davon aus, dass die vierte Welle insbesondere im Bereich der noch zahlenmäßig weniger geimpften Kinder und Jugendlichen (und der jungen Erwachsenen) stattfinden wird und das Schulen in quantitativer Hinsicht von der Pandemie besonders betroffen sein können. Aus diesem Grund hat das Land Niedersachsen die gleichen Vorgaben für alle Jahrgänge, auch im Grundschulbereich gemacht, insbesondere weil für die jüngeren Kinder unter 12 Jahren noch kein Impfangebot zu Verfügung steht.

Die Eltern wurden seitens des Schulträgers und der Schulen in Elternbriefen darüber informiert, welche Veränderungen sie und ihre Schulkinder zum neuen Schuljahr erwarten.

Präsenzunterricht – Szenario A

Ziel ist es, die Schulen möglichst offen zu halten und das ‚Szenario A‘, also den Präsenzunterricht, stattfinden zu lassen. Das bewährte „Kohortenprinzip“ wird beibehalten. Ein landesweiter einheitlicher Wechsel in das ‚Szenario B‘, also den Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht, ist nicht mehr vorgesehen. Bei Infektionsausbrüchen an Schulen wird künftig das zuständige Gesundheitsamt schulscharfe, also nur die Schule betreffende, Maßnahmen anordnen.

Damit diese Maßnahmen möglichst selten und wenn, dann nur für möglichst kleine Personengruppen getroffen werden müssen, gelten befristet bis zum 22.09.2021 folgende Präventionsmaßnahmen:

Testen

Um mögliche Infektionen nach der Rückkehr aus den Schulferien so früh wie möglich zu erkennen, regelt das Land Niedersachen in der neuen Corona-Verordnung vom 25.08.2021, dass sich alle Schüler*innen in den ersten sieben Tagen des neuen Schuljahres, also bis einschließlich zum 09.09.21, täglich testen.

Im Anschluss daran wird in den ersten Wochen des neuen Schuljahres die Anzahl der Testungen auf dreimal pro Woche erhöht. Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich zum 22.09.2021. Danach wird das Land Niedersachsen die Lage neu beurteilen.

Mund-Nasen-Bedeckungen

Alle Personen, also auch alle Schüler*innen aller Schuljahrgänge, müssen im Schulgebäude, auch während des Unterrichts, Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Auf dem Schulgelände ist dies nicht vorgeschrieben.

Es besteht keine Verpflichtung, in Schulen FFP 2 Masken zu tragen, medizinische Masken (OP-Masken) sind ausreichend und werden aus medizinischer Sicht auch empfohlen. Kinder unter 14 Jahren können auch Alltagsmasken bzw. Stoffmasken tragen. Diese Altersgrenze entspricht den Regelungen, die auch im ÖPNV Anwendung finden. Auch diese Regelung gilt bis zum 22.09.2021.

Hinweise zu diesen Regelungen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 24.08.2021.

Die Schulen stellen sicher, dass für die Kinder unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters ausreichend maskenfreie Zeiten gewährleistet sind. 

Lüften und Luftreinigungsgeräte

Bereits zu Beginn des Jahres haben sich die zuständigen Bereiche der Stadtverwaltung intensiv mit den Fragestellungen zum Lüften und Luftreinigungsgeräten beschäftigt. Als Ergebnis ist grundsätzlich festzustellen, dass die natürliche Lüftung durch Stoß- oder Querlüftung eine hohe Wirksamkeit für den Luftaustausch hat. Hierzu hat die Ostfalia Hochschule, Fakultät Versorgungstechnik, Institut für Energieoptimierte Systeme, die Ergebnisse eines Funktionstests zur Bewertung der Luftverteilung von Luftreinigern in Schul- und Kita-Räumen der Stadt Wolfsburg im Frühjahr 2021 in den politischen Gremien vorgestellt.

Daher wird das Stoß- bzw. Querlüften nach der 20:5:20 Regel auch weiterhin beibehalten. Alle 20 Minuten werden die Fenster für 5 Minuten weit geöffnet, um einen Luftaustausch zu ermöglichen. Ein dauerhaftes Lüften ist nicht notwendig. Zur Unterstützung stellt die Stadt CO²-Ampeln zur Verfügung. Da auch die mobilen Luftreinigungsgeräte nicht den CO²-Gehalt der Luft verringern, ist es wichtig, dass durch die Unterstützung der CO²-Ampeln der Zeitpunkt für den Bedarf einer Frischluftzufuhr über die Fensterlüftung angezeigt wird.

Für die Räumlichkeiten in Schulen und Kindertagesstätten, in denen eine Stoß- und Querlüftung nicht möglich ist, werden mobile Luftreinigungsgeräte eingesetzt.

Auch wenn die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen zur Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftfilteranlagen noch nicht verabschiedet ist, ist eine Eilvorlage auf den Weg gebracht worden, die bereits jetzt im Vorgriff die Bestellung der Geräte ermöglicht.

Abstands- und Hygieneregeln

Die bereits bekannten und eingeübten Abstands- und Hygieneregeln werden auch nach den Sommerferien weiterhin eingehalten werden müssen. Hierzu zählen das regelmäßige Hände waschen und Abstandhalten.

Schülerbeförderung

In allen Bussen besteht Maskenpflicht.

Landesweite Impfaktion für junge Menschen ab 12 Jahren Vor kurzem hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Covid-19 Impf-Empfehlung auch für 12-17 Jährige ausgesprochen.

Das Land Niedersachsen plant dafür in allen kommunalen Impfzentren in der 35. Kalenderwoche Impfangebote für junge Menschen ab 12 Jahren.

Die Eltern wurden in den Elternbriefen über die möglichen Termine informiert.