Corona: Neue Quarantäneregeln

Quarantäne für infizierte Personen wird auf 5 Tage verkürzt – keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen – keine Übergangsregelungen

Ab Samstag, 7. Mai, gelten neue Reglungen für Personen, die sich mit Corona infiziert haben oder Kontaktperson sind. Damit werden nun deutliche Erleichterungen umgesetzt, wobei es für Personen mit Tätigkeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich weitergehende Regelungen zur Freitestung gibt. Um trotz der gelockerten Regelungen Corona möglichst einzudämmen, werden Selbstverantwortung und Achtsamkeit gestärkt und gefordert:

Zunächst verkürzt sich die Dauer der Quarantäne auf fünf Tage und endet – soweit 48 Stunden vor Ablauf der fünf Tage keine Symptome mehr bestehen – automatisch. Gezählt werden diese fünf Tage ab dem Tag nach dem Abstrich des PCR-Tests, der den Tag null der Quarantäne markiert. Symptome vor dem PCR-Test sind für die Dauer der Quarantäne ab dem heutigen Freitag nicht mehr relevant.

Für die auf fünf Tage verkürzte Quarantänedauer gibt es keine Übergangsregelungen; sie gilt demnach auch für Personen, die sich bereits in Quarantäne befinden. Alte Verordnungen mit einer zehntägigen Quarantänedauer haben ab Samstag, 7. Mai, keinen Bestand mehr, für alle infizierten Personen gilt ab sofort die neue Fünf-Tage-Regelung.

Wichtig aber: Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach fünf Tagen ist eine vorherige 48stündige Symptomfreiheit! Für alle Personen, die nicht im medizinischen und/oder im Alten- und Pflegebereich arbeiten, ist für die Beendigung ein selbstständig zu Hause durchgeführter Schnelltest ausreichend. Sollte dieser nach Ablauf der Quarantäne noch positiv sein, wird dringend empfohlen, in der Quarantäne zu verbleiben, bis der Selbsttest ein negatives Ergebnis anzeigt.

Für infizierte Personen, die im medizinischen Bereich und Alten- und Pflegeheimen tätig sind, endet die Quarantäne bei vorausgehender 48stündiger Symptomfreiheit ebenfalls nach fünf Tagen. Diese Personengruppe muss jedoch einen negativen professionell durchgeführten Bürgertest (Testzentrum) oder einen negativen PCR-Test vorweisen und das negative Testergebnis dem Arbeitsgeber oder der Einrichtungsleitung vorlegen, um ihre Tätigkeit wieder aufnehmen zu können. Bis dahin greift ein Tätigkeitsverbot.

Kontaktpersonen von mit Corona infizierten Personen müssen sich ab dem heutigen Freitag generell nicht mehr in Quarantäne begeben. Der jeweilige Impfstatus der Kontaktpersonen ist unbedeutend. Eine regelmäßige Selbsttestung sowie die selbständige Reduzierung von Kontakten werden jedoch dringend empfohlen.

Kontaktpersonen, die im medizinischen Bereich und/oder in Alten- und Pflegebereich arbeiten, müssen sich (unabhängig von ihrem jeweiligen Impfstatus) ebenfalls nicht mehr in Quarantäne begeben, sich aber täglich vor Dienstantritt bis einschließlich fünf Tage nach dem Kontakt. Ein zu Hause durchgeführter Schnelltest ist ausreichend.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres zunächst bis zum 4. Juni 2022.