Bundesweites Infektionsschutzgesetz: Schulen im Distanzlernen

Neue Regelungen ab Montag, 26. April 2021

Ab Montag wird für die Stadt Wolfsburg eine neue Allgemeinverfügung auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes gelten. Ab einer sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen von 165 wird die Maßnahme der „Notbremse“ ergriffen. Diese gilt für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Somit sind ab Montag, dem 26.04.2021 alle Wolfsburger Schulen im Distanzunterricht, eine Ausnahme hiervon werden wahrscheinlich Abschlussklassen und Förderschulen sein. In den Schuleinrichtungen wird wie bislang auch das Angebot der Notbetreuung eingerichtet. Alle aktuellen Informationen und notwendigen Dokumente bezüglich Schulschließungen und Notbetreuung werden morgen bzw. am Wochenende auf www.wolfsburg.de/corona eingestellt werden.