Das stadtweit einheitliche Anmeldeverfahren für die Grundschulen beginnt am Montag, 2. Mai, und dauert bis Freitag, 6. Mai. Mit einem Informationsbrief zum Anmeldeverfahren inklusive städtischem Anmeldebogen sind im Januar die Sorgeberechtigten benachrichtigt worden. Schulpflichtig werden im nächsten Jahr alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2016 und dem 1. Oktober 2017 geboren wurden.
Zur Schulanmeldung genügt das Erscheinen eines Sorgeberechtigten. Wichtig ist jedoch, dass beide Sorgeberechtigten den Anmeldebogen unterschrieben haben oder ein Nachweis über das Sorgerecht beiliegt.
Aktuelle Informationen befinden sich auf den Homepages der jeweiligen Schulen. Bei Bedarf kann gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Wunschschule aufgenommen werden.
Abweichende Anmeldeverfahren:
Die Waldorfschule ermöglicht die Schulanmeldung über das Schulsekretariat ganzjährig.
Die Neue Schule führt ein eigenes Anmeldeverfahren für die Erstklässler durch. Dieses findet voraussichtlich im Frühjahr 2023 statt.
Weitere Informationen zum Thema Einschulung stehen im digitalen Flyer „Grundschulen in Wolfsburg“ unter https://www.wolfsburg.de/schulanmeldung oder sind im Geschäftsbereich Schule unter der Telefonnummer 05361/28-1696 erhältlich.