Allgemeinverfügung der Stadt über Testung von Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen

Zusätzlich zur zuletzt geänderten Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg vom 13. August 2021 mit Wirkung zum 15. August 2021, erlässt die Stadt Wolfsburg folgende Regelungen für Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 23. August 2021:

Die Mitarbeitenden an Kindertageseinrichtungen testen sich zwei Mal wöchentlich mit einem Schnelltest. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 16. September 2021. Eine Verlängerung dieser Regelung ist möglich.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg ist in Kürze unter https://www.wolfsburg.de/corona https://www.wolfsburg.de/corona oder https://www.wolfsburg.de/rathaus/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.