Änderung der Quarantäneempfehlung des RKI Auswirkungen für Wolfsburger Schulen und Kitas

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Quarantäne-Empfehlungen für Kontaktpersonen von mit Corona infizierten Personen geändert. Immer noch gilt: Kontaktpersonen müssen sich sofort, nachdem sie erfahren haben, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, häuslich „absondern“. Die Quarantänedauer hat sich jedoch geändert.

Bisher wurden für alle Kontaktpersonen stets 14 Tage Quarantäne angeordnet. Für ungeimpfte Personen – und damit den Großteil der Schüler*innen – gilt:

10 Tage Quarantäne ohne abschließenden Test, oder

5 Tage Quarantäne mit Freitestung am fünften Tag. Dann kann ein PCR-Test durchgeführt werden. Liegt ein negatives Ergebnis vor, wird die Quarantäne aufgehoben. Oder

7 Tage Quarantäne mit Freitestung am siebten Tag mit einem Antigen-Schnelltest, durchgeführt von einer geschulten Person. Liegt ein negatives Ergebnis vor, wird die Quarantäne aufgehoben.

Für beide Varianten mit Test gilt: Ein Test vor dem fünften bzw. siebten Tag der Quarantäne hat keinen Einfluss auf die Dauer.

Vollständig geimpfte und genesene Personen sind nach dem Kontakt zu einer Corona-infizierten Person von der Quarantänepflicht ausgenommen. Es wird jedoch auch ihnen dringend empfohlen, sehr genau auf Krankheitssymptome zu achten und 14 Tage lang keinen Kontakt zu Angehörigen aus Risikogruppen zu haben. Zudem wird die Durchführung eines PCR-Tests empfohlen.

Für die Umsetzung an den Schulen bedeutet dies:

Bei auftretenden Neuinfektionen werden, wo es aufgrund gut umgesetzter Hygienemaßnahmen möglich ist, nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne geschickt, sondern Einzelmaßnahmen angeordnet, die nur die direkten Sitznachbar*innen betreffen.

Sollte es aufgrund der Gesamtlage dennoch zu Quarantänen von ganzen Klassen oder Kohorten kommen, wird vom Gesundheitsamt eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen seit dem letzten Kontakt ausgesprochen. Danach werden die Kinder wie oben beschrieben ‚freigetestet‘. Mit negativem PCR-Test können sie wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Für die Umsetzung an Kitas bedeutet dies:

Anders als in der Schule gibt es in der Kindertagesbetreuung keine feste Sitzordnung im pädagogischen Alltag, daher sind von Quarantäneanordnungen oft mehrere Kinder betroffen. Hier erfolgen individuelle, situationsbedingte Quarantäneentscheidungen durch das Gesundheitsamt.