Coronainfizierte müssen sich eigenverantwortlich absondern
Das Gesundheitsamt Wolfsburg stellt ab Montag, 28. November, bei Corononainfektionen keine sogenannten Absonderungsanordnungen für erkrante Bürger*innen mehr aus. „Wer sich mit Corona infiziert hat, muss sich in Niedersachsen weiterhin eigenverantwortlich absondern. Das ist in der Landesverordnung verpflichtend geregelt. Geregelt ist dort auch, dass sich Personen bei einem begründeten Verdacht auf Covid testen lassen sollen und bei einem positiven Schnelltest einen PCR-Test machen müssen“, erklärt Stadträtin Monika Müller, Dezernentin für Soziales, Gesundheit, Klinikum und Sport.
Tatsächlich werden individuelle behördliche Bescheinigungen über die Absonderungszeit nur noch in sehr wenigen Fällen benötigt. Wer weiterhin eine solche Bestätigung braucht, erhält diese auf Nachfrage beim Gesundheitsamt. Genesenenbelege gibt es bei Vorlage des positiven PCR-Tests nach dem Ende der Absonderungspflicht in vielen Apotheken.
Das Gesundheitsamt ist für Fragen zum Thema Corona per E-Mail an fragenzucorona@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361 28-2020 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar.