Erhalt von Bäumen und Gehölzen im Fokus
Die Stadt Wolfsburg gibt der Vespermann Real Estate Group das städtische Erbbaurecht an der Heinrich-Nordhoff-Straße 53 bis zum 31.12.2026 an die Hand. Gemeinsam mit dem angrenzenden Grundstück der WSB an der Heinrich-Nordhoff-Straße 51, vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsrats der WSB, soll ein Medical Center geplant und umgesetzt werden. In dem entstehenden Gebäude ist ein Ärztehaus vorgesehen – ein wichtiger Baustein für die medizinische Versorgung in Wolfsburg und ein deutliches Signal für die Stadtentwicklung am Nordkopf.
Oberbürgermeister Dennis Weilmann betont: „Mit der Anhandgabe schaffen wir die Grundlage für eine wichtige Investition in Wolfsburgs Gesundheits- und Standortinfrastruktur. Das geplante Medical Center stärkt die wohnortnahe medizinische Versorgung und setzt zugleich einen Impuls für die Weiterentwicklung dieses zentralen Bereichs.“
Investor Harald Vespermann (Vespermann Real Estate Group) sagt: „Wir freuen uns, gemeinsam mit der Stadt Wolfsburg und der WSB die Planung für das Medical Center voranzutreiben. Unser Ziel ist ein modernes Gebäude, das attraktive Flächen für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsangebote bietet – funktional, patientenorientiert und städtebaulich passend.“
Auch Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Gesundheit, Finanzen, Brand- und Katastrophenschutz und Sport, unterstreicht die Bedeutung: „Ein Ärztehaus an dieser Stelle ist ein Gewinn für die Gesundheitsversorgung: kurze Wege, bessere Vernetzung und zusätzliche Kapazitäten. Das Medical Center kann dazu beitragen, medizinische Angebote in Wolfsburg langfristig zu sichern und weiter auszubauen.“
Eckpunkte des Verfahrens
Die Anhandgabe erfolgt bis zum 31.12.2026 zur gemeinsamen Entwicklung der Flächen an der Heinrich-Nordhoff-Straße 51/53. Anschließend ist die Veräußerung zum Verkehrswert vorgesehen; dieser wird durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt.
Ein durch die Sanierung bedingter Bodenwertzuwachs im festgelegten Sanierungsgebiet wird im Verkehrswertgutachten ermittelt, ist nicht Bestandteil des Grundstückspreises und kann vorzeitig über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgelöst werden.
Die Baufeldfreimachung (Rückbau) erfolgt – abhängig von Förderbedingungen – durch die Stadt Wolfsburg oder gegen Kostenerstattung durch den Investor unter Beachtung der De-minimis-Verordnung und nach Vorgaben der Stadt im open-book-Verfahren.
Alle Rahmenbedingungen werden zwischen Investor und Stadt Wolfsburg abgestimmt – unter Berücksichtigung des Sanierungsrahmenplans Handwerkerviertel, des Planungsrechts Nordkopfquartier Mitte sowie des städtebaulichen Konzepts des Büros Henning Larsen Architects (HLA), das die Stadt als planerische Grundlage für den Angebotsbebauungsplan heranzieht und dessen favorisierte Leitidee in den weiteren Planungsschritten konsequent umgesetzt wird – bis hin zu konkreten Projekten im Quartier, die aus der übergeordneten städtebaulichen Idee von HLA abgeleitet sind.
Mit dem Medical Center wird ein zentraler Standort am Nordkopf weiterentwickelt und zugleich ein spürbarer Beitrag zur Ärzteversorgung in Wolfsburg geleistet. Nächste Schritte sind die weitere Abstimmung der Rahmenbedingungen, die Konkretisierung der Planung sowie die Vorbereitung der Wertermittlung für den späteren Verkauf.




