Masken für Sozialleistungsempfangende

Stadt verteilt in Zusammenarbeit mit der WVG Masken

Im öffentlichen Nahverkehr besteht aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Wolfsburg die Pflicht FFP2-Masken zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske gilt ab einer Inzidenz von 100 und wird erst aufgehoben, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge unter 100 liegt. OP-Masken sind dann nicht mehr ausreichend, so steht es im Bundesinfektionsschutzgesetz.

Um Menschen im Sozialtransferbezug zu entlasten, stellt die Stadt Wolfsburg unentgeltlich Masken zur Verfügung. Bereits im Februar hatte die Stadt Wolfsburg Bezieher städtischer Transferleistungen gezielt unterstützt, um den zusätzlichen Aufwand, der sich aus den Hygienevorgaben ergibt, abzumildern. In einer gesonderten Aktion wurden 10 Masken je Person übersandt.

Die Verteilung der Masken erfolgt in dankenswerter Weise über die Wolfsburger Verkehrs-GmbH im Info-Haus der WVG sowie über den mobilen Verkaufsbus. Voraussetzung ist daher der Kauf eines Mobilitäts-Tickets. Je Mobilitäts-Ticket werden für den Mai 5 Masken zur Verfügung gestellt. Die Aktion soll im Juni und Juli weitergeführt werden.