Elternbrief: Informationen zur Betreuung ab dem 25.01.2021 in Kindertageseinrichtungen in Wolfsburg

Liebe Eltern,
Liebe Sorgeberechtigte,


nach den erfolgten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz ist die Notbetreuung in Kindertagesstätten bis zum 14.02.2021 verlängert. Die Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. In begründeten Ausnahmefällen kann weiterhin eine Notbetreuung angeboten werden. Die maximale Auslastung der Kindertagesstätten bleibt in der Regel bei 50 %.
Aus den Rückmeldungen, die ich von Ihnen erhalten habe, sind zwei Dinge deutlich geworden: Einerseits regen einige von Ihnen mehr Transparenz zur Vergabe der Notbetreuungsplätze an und andererseits ist völlig klar, dass auch Eltern, die im Homeoffice tätig sind, Entlastung in Ihrer Familiensituation benötigen und sich auch Sorgen im Hinblick auf die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten ihrer Kinder machen. Ich verstehe sehr gut die Zerrissenheit zwischen dem Solidaritäts- und Vorsorgegedanken, sich und andere zu schützen, und den vielfachen Mehrfachbelastungen durch die Organisation des Alltages, mit den verschiedensten Anforderungen wie z. B. Berufstätigkeit/ Homeoffice, Betreuung der Kinder sowie die Beschulung zu Hause. Das zerrt an allen.


Es ist mir ebenso deutlich geworden, dass der Verweis auf die Gesetzesänderung zu den erweiterten „Kind-Krank-Tagen“ zwar ein Mittel zur Betreuung sein kann, jedoch nach der langen Zeit der häuslichen Betreuung auch der große Wunsch besteht, Ihre Kinder wieder zu ihren Freunden in die Einrichtung geben zu können. Wir müssen auf Basis der Landesvorgaben immer wieder Abwägen zwischen der Verminderung von Infektionsketten, dem Angebot an Betreuung, und dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten. Gleichzeitig bewegt uns auch der Gedanke an die Folgen für die Entwicklung von Kindern, die Auswirkungen auf die Berufstätigkeit gerade von Frauen, und die Herausforderungen für Ihre Familien, die seit Monaten unter Spannung stehen.


Die Leitungen der Kindertagesstätten treffen vor Ort sehr sorgsame Entscheidungen. Dabei müssen sie unterschiedliche Interessen abwägen. Für Außenstehende kann diese Vergabe der Notplätze nicht immer auf einen Blick nachvollziehbar sein.

Mit dem Kommunikationsteam spreche ich regelmäßig darüber, welche Veränderungen wir in diesem Spannungsfeld anbieten können. Wir wollen Ihre Rückmeldung aus den Beratungsgesprächen aufgreifen um zumindest einem größeren Teil Kindern und Eltern hier ein Angebot machen zu können und die Vergabekriterien des Landes dazu zu präzisieren.


Gemeinsam mit den Trägern der Kindertagesstätten haben wir daher auf der Basis der derzeit geltenden Niedersächsischen Verordnung vereinbart, dass es ab dem 25.01.2021 folgende Möglichkeiten zur Betreuung Ihrer Kinder geben wird:


Einen Vollzeit- oder Teilzeitnotfallplatz (an max. 5 Tage/Woche) können folgende Familien in Anspruch nehmen:

  • Härtefälle
    • Kindeswohlgefährdung
    • Eltern mit drohendem Arbeitsplatzverlust
    • Eltern mit drohendem erheblichem Verdienstausfall (z.B. Selbstständige)
    • Besondere Belastungsfaktoren, z. B. ein erkranktes Elternteil
  • Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, wenn beide berufstätig sind
  • Kinder von Alleinerziehenden
    • Alleinerziehende Berufstätige mit alleinigem Sorgerecht
    • Alleinerziehende Berufstätige mit gemeinsamem oder geteiltem Sorgerecht, wenn eine
    • gemeinsame Organisation der Betreuung der Kinder nicht möglich ist
  • Kinder mit pädagogischem Unterstützungsbedarf
    • Kinder aus Familien mit Deutsch als Zweitsprache
    • Kinder mit sprachlichem, heilpädagogischem oder großem Förderbedarf in mehreren Bereichen


Entlastungstage können in Absprache mit der Kita-Leitung, sofern Kapazitäten vorhanden sind, für folgende Fälle zur Verfügung gestellt werden:

  • Kinder von doppelt berufstätigen Eltern
    • wenn weder Kinderkrankentage noch Verdienstausfallzahlungen in Anspruch genommen werden können
  • Homeoffice:
    • wenn im Homeoffice zeitlich gebunden gearbeitet werden muss und zeitlich versetztes Arbeiten/Abstimmung der Eltern untereinander nicht möglich ist
    • wenn im Homeoffice zusätzliche Anforderungen bewältigt werden müssen (Homeschooling, Videokonferenzen…)
  • Vorschulkinder
  • Für die Gruppe der Vorschulkinder bedeutet dies, dass Sie möglicherweise in der nächsten Notbetreuungsphase keinen Vollzeit-Platz mehr in Anspruch nehmen können.


Ich möchte darauf hinweisen, dass es noch einmal zu Umstrukturierungen von Notgruppen kommen kann und sich dieses vereinzelt auf ihren aktuellen Betreuungsumfang auswirken kann.


Für die nächste Phase der Notbetreuung ab dem 01.02.2021 benötigen die Kita-Leitungen von Ihnen eine erneute Rückmeldung, um die Platzvergabe gut organisieren zu können. Neue Anmeldebögen für die Betreuung finden Sie unter diesem Schreiben. Bisher erbrachte Nachweise gelten weiterhin.

Vor der Aufnahme in die Notbetreuung müssen nach wie vor alle zur Verfügung stehenden Betreuungsmöglichkeiten von Seiten der Sorgeberechtigten geprüft und ausgeschöpft werden. Unter Umständen ist nicht an jedem Tag eine Betreuung notwendig. Das schafft Möglichkeiten für Entlastungstage anderer Familien. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Kita-Leitung über Ihren Bedarf und Ihre alternativen Betreuungsmöglichkeiten.


Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme trifft die Kita-Leitung vor Ort. Nur sie kann die unterschiedlichen Bedarfe der Eltern beurteilen und die Gruppenzusammensetzung organisieren. Das ist eine große Herausforderung, und am besten organisiert sich das mit gegenseitigem Verständnis. Mein Kommunikationsteam unterstützt Sie und die Kita-Verantwortlichen gerne weiterhin in unklaren Einzelfällen, hilft aber auch bei allgemeinen Beratungsanfragen. Nutzen Sie hierfür gerne weiterhin die E-Mail-Adresse schullandschaft@stadt.wolfsburg.de oder die Rufnummer 05361 28-2836.


Mit freundlichen Grüßen


Iris Bothe
Stadträtin für Bildung, Jugend und Integration

Der Elternbrief zum Herunterladen (*PDF – öffnet sich in einem neuen Fenster)
Anmeldung Notbetreuung (*PDF – öffnet sich in einem neuen Fenster)
Bescheinigung Arbeitgeber (*PDF – öffnet sich in einem neuen Fenster)
Konzept des Landes Niedersachsen für Bildung und Betreuung im Lockdown (öffnet sich in einem neuen Fenster)