Das Gesundheitsamt verschickt in diesen Tagen Bescheinigungen an Bürger*innen, bei denen eine Covid 19 Infektion bereits mindestens 6 Monate zurückliegt, damit betroffene Personen diese bei einem Impftermin vorgelegen können: Wer vor mehr als 6 Monaten infiziert war, benötigt nämlich derzeit nur eine Impfung statt der sonst üblichen zwei Impfungen, um den vollen Impfschutz zu erreichen. Das muss den impfenden Personen mitgeteilt werden, vor allem ist es aber auch eine wichtige Voraussetzung dafür, um dort Zugang zu erhalten, wo der „volle“ Impfschutz gefordert wird- der ja sonst bei fast allen gängigen Impfstoffen den Nachweis von zwei Impfungen erfordert. Wer in diesen Tagen genesen ist (formal frühestens 28 Tage nach Feststellung der Erkrankung durch einen PCR Test) ist voll Geimpften gleich gestellt und benötigt erst nach Ablauf von 6 Monaten eine Impfung (der sonst zweifach verimpften Impfstoffe), um den Impfstatus aufrecht zu erhalten. Die vom Gesundheitsamt erstellte Bescheinigung weist diese Daten und Informationen darüber aus.