Das stadtweit einheitliche Anmeldeverfahren für Grundschulen beginnt am Montag, 8. Mai und geht bis Freitag, 12. Mai. Schulpflichtig werden im nächsten Jahr alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2017 und dem 1. Oktober 2018 geboren sind. Mit einem Informationsbrief zum Anmeldeverfahren inklusive städtischem Anmeldebogen wurden die Sorgeberechtigten bereits im Januar benachrichtigt. Zur Schulanmeldung muss nur eine sorgeberechtigte Person anwesend sein – wichtig ist jedoch, dass beide Sorgeberechtigten den Anmeldebogen unterschreiben oder den Nachweis über das Sorgerecht beifügen. Aktuelle Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Schulen. Bei Fragen wird den Eltern empfohlen, telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Wunschschule aufzunehmen.
Einige Schulstandorte sind erfahrungsgemäß sehr gefragt und daher recht schnell ausgelastet. Gibt es an einer Schule mehr Anmeldungen als Schulplätze, werden Plätze durch Losverfahren vergeben. Das Losverfahren wird von der jeweiligen Schulleitung durchgeführt. Deshalb empfiehlt die Stadt Wolfsburg den Eltern, sich schon im Voraus Gedanken zu einer alternativen Schule machen.
Die Waldorfschule ermöglicht Schulanmeldung über das Schulsekretariat ganzjährig. Die Neue Schule führt eigenes Anmeldeverfahren für Erstklässler*innen durch, das voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfindet. Weitere Informationen finden sich auf den Homepages der Schulen.
Alle Informationen zum Thema Einschulung gibt es im digitalen Flyer „Grundschulen in Wolfsburg“ unter https://www.wolfsburg.de/bildung/informationen-fuer-eltern/schule/schulen-in-wolfsburg oder im Geschäftsbereich Schule unter Telefon 05361 281696.