Ganztagsgrundschulen in Wolfsburg auf dem Weg in den Rechtsanspruch

In der letzten Ausschusssitzung der Wahlperiode am 15. Juni hat der Geschäftsbereich Schule dem Schulausschuss das Ergebnis einer langjährigen und guten Vorarbeit im Bereich der Ganztagsgrundschulen präsentieren können. „Der nun auf Bundesebene beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird bereits an allen Ganztagsgrundschulen im Stadtgebiet aktiv gelebt.“ Mit dieser erfreulichen Information konnte Dezernentin Iris Bothe die Ausschussmitglieder in die politische Sommerpause verabschieden.

Im Mai 2021 legte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den ab 2026 beginnenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder fest. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sieht grundsätzlich eine Betreuung von Montag bis Freitag vor mit acht Stunden pro Tag. Hierunter fallen einerseits die Kernschulzeiten, wie auch andererseits die freizeitpädagogische Ergänzung. Lediglich vier Wochen Schließzeit im Jahr grenzen den Rechtsanspruch ein, der durch eine verlässliche Ferienbetreuung ergänzt werden soll. Diese Anforderungen sind in dem Wolfsburger Rahmenkonzept zur Bildung und Betreuung an Ganztagsgrundschulen, das 2015 überarbeitet wurde, bereits festgelegt.

Schon seit 2008 arbeitet die Stadtverwaltung eng mit den städtischen Grundschulen zusammen, um den Ausbau der Ganztagsgrundschulen zu fördern. Mit dem Rahmenkonzept wurden das gemeinsame Bildungsverständnis sowie der tragende Qualitätsgedanke formuliert und in den folgenden Jahren konsequent umgesetzt worden. Aufgrund dieser Entwicklungsbausteine sind bis heute alle 22 Schulen mit Primarbereich im Stadtgebiet Wolfsburg zu Ganztagsgrundschulen ausgebaut worden. Während bundesweit die Quote derzeit bei einer 50%zigen Teilnahme der Schüler*innen liegt, nehmen in Wolfsburg bereits rund 75% aller Grundschüler*innen an Ganztagsangeboten ihrer Grundschulen teil. Ergänzt durch eine bunte Ganztagsträgerlandschaft kann so allen Wolfsburger Grundschüler*innen ein verlässliches Betreuungsangebot gemacht werden.

Foto: Stadt Wolfsburg.