Denkmaleigentümer können Fördermittel erhalten

Für Eigentümer*innen von Denkmälern oder besonders erhaltenswerten Bauten findet in diesem Jahr erneut die Zuschussaktion der Stadt Wolfsburg statt. Finanziell gefördert werden bauliche Maßnahmen an und in denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen sowie an Objekten, die in den historischen Ortskernen von Fallersleben und Vorsfelde liegen und hier durch eine Erhaltungssatzung geschützt sind. Förderanträge sind auch möglich für Eigentümer*innen von Bauten, für die eine Bescheinigung besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausgestellt wurde.

Finanziell unterstützt werden durch die freiwilligen Fördermittel der Stadt nur Maßnahmen an Privatgebäuden. Damit möchte die Stadt die besonderen Bemühungen von Eigentümer*innen für ihre Objekte anerkennen. Dafür stehen im Förderjahr 2024 wie bereits im vergangenen Jahr insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

Eigentümer*innen, die ihre Maßnahme vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt haben, sind nun aufgerufen, ihre Unterlagen bis 29. September einzureichen. Dazu gehören die Abschlussrechnungen sowie Fotografien, die den baulichen Zustand vor und nach der Maßnahme dokumentieren.

Eine externe Kommission von Denkmal- und Heimatpflegern entscheidet dann über die Förderfähigkeit und die Höhe der Förderung. Eine Rückmeldung an die Antragsteller*innen erfolgt in der Regel zum Jahresende.

Weitere Informationen zu den städtischen Zuschüssen finden sich unter www.wolfsburg.de/denkmalschutz. Fragen zu den Zuschussmitteln beantwortet die Untere Denkmalschutzbehörde unter Telefon 05361 282969 oder susanne.dreissigacker@stadt.wolfsburg.de.