Corona- Schnelltest: Stadt ruft zu weiteren Testangeboten in Wolfsburg auf

Nach der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (§4a TestV) haben Bürger*innen in Niedersachsen seit dem 9. März einen Anspruch auf sogenannte Schnell-Testungen, um durch Testung auch bei asymptomatischen Personen der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

Um die Nachfrage in der Bevölkerung nach Testmöglichkeiten bestmöglich zu bedienen, unterstützt die Stadt ausdrücklich den Aufruf der Landesregierung, um weitere Gesundheitseinrichtungen, aber ebenso gemeinnützige Träger oder private Anbieter als Anbieter für die sogenannten Bürgertests nach § 6 Absatz der Testverordnung zu gewinnen. Neben bereits bestehenden Angeboten der Ärzteschaft, in Apotheken oder in Kliniken und bei bestehenden privaten Einrichtungen können weitere Angebote dafür sorgen, kurzfristig und flächendeckend die von den Krankenkassen einmal wöchentlich finanzierten Test umzusetzen. Interessierte melden sich bitte im Gesundheitsamt der Stadt Wolfsburg unter der Email Adresse: elisabeth.krueger@stadt.wolfsburg.de

Informationen zu den bereits bestehenden Testangeboten finden Bürger*innen unter www.wolfsburg.de/corona.