Corona: Aktuelle Test- (und Quarantäneverfahren) an Wolfsburger Schulen, Kitas und in Groß.Familiennestern Regelungen gelten ab sofort

Festgelegter Rahmen, ab wann eine Lerngruppe ins Distanzlernen bzw. in Quarantäne muss und ab wann eine Gruppe in Kindergarten, Krippe oder in Groß.FamilienNestern geschlossen wir.

Wolfsburger SCHULEN

Für das weitere Vorgehen im Fall eines positiv getesteten Schulkindes in einer Lerngruppe in den Wolfsburger Schulen gibt es aktualisierte Regelungen.

Derzeit führen alle nicht-geimpften Kinder montags, mittwochs und freitags am Morgen vor der Schule zu Hause einen Selbsttest durch. Ist dieser Selbsttest bei einem Kind positiv, müssen die Eltern des Kindes dies an die Schule melden und das Kind zu Hause behalten. Die Folge ist eine tägliche Selbsttestung an den fünf folgenden Tagen aller anderen Kinder der Lerngruppe zu Hause. Sind die Selbsttests der anderen Kinder negativ und zeigen die Kinder keine Symptome, dürfen sie weiter in die Schule gehen.

In der Zwischenzeit muss das Kind mit dem positiven Selbsttest einen PCR-Test machen (eine zusätzliche Testung durch einen PCR-Test im Anschluss an einen positiven Selbsttest ist immer Pflicht!). Ist der PCR-Test negativ, werden die täglichen Testungen der gesamten Lerngruppe beendet und es wird zum normalen Testrhythmus (Montag, Mittwoch, Freitag) zurückgekehrt.

Ist der PCR-Test des Kindes mit dem positiven Schnelltest jedoch auch positiv, wird die tägliche Testung (zu Hause) der verbleibenden Kinder der Lerngruppe für fünf Tage fortgeführt. Haben die Kinder ein negatives Testergebnis und keine Symptome, können sie weiter die Schule besuchen. Ergibt sich in diesen fünf Tagen kein weiterer Corona-Fall, wird danach wieder zum normalen Testrhythmus zurückgekehrt.

Ergibt sich in diesen fünf Tagen der täglichen Testung der verbleibenden Kinder der Lerngruppe jedoch ein oder mehrere weitere Corona-Fälle, beginnt der tägliche Testzeitraum von fünf Tagen erneut von vorne.

Je nach Schulform wird nun auf eine bestimmte Anzahl von Corona-Fällen in einem zeitlichen Zusammenhang in einer Lerngruppe reagiert:

Treten in einer FÖRDERSCHULE zwei positive PCR-Tests in einer Lerngruppe in einem zeitlichen Zusammenhang auf, werden alle Kinder ins Distanzlernen geschickt. Alle Schüler*innen ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenbescheinigung müssen in Quarantäne. Die Dauer des Distanzlernens bzw. der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt.

Treten in einer GRUNDSCHULE drei positive PCR-Tests in einer Lerngruppe in einem zeitlichen Zusammenhang auf, werden alle Kinder ins Distanzlernen geschickt. Alle Schüler*innen ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenbescheinigung müssen in Quarantäne. Die Dauer des Distanzlernens bzw. der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt.

Treten im SEKUNDARBEREICH I (5. bis 10. Klasse) vier positive PCR-Tests in einer Lerngruppe in einem zeitlichen Zusammenhang auf, werden alle Kinder ins Distanzlernen geschickt. Alle Schüler*innen ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenbescheinigung müssen in Quarantäne. Die Dauer des Distanzlernens bzw. der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt.

Treten im SEKUNDARBEREICH II (11. bis 13. Klasse) sechs positive PCR-Tests in einer Lerngruppe in einem zeitlichen Zusammenhang auf, werden alle Kinder ins Distanzlernen geschickt. Alle Schüler*innen ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenbescheinigung müssen in Quarantäne. Die Dauer des Distanzlernens bzw. der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt.

Die angehängte Grafik verdeutlicht das aktuelle Vorgehen.

Wolfsburger KINDERTAGESSTÄTTEN und GROSSFAMILIENNESTER Um für eine möglichst sichere Betreuung zu sorgen, gibt es für alle in der Kindertagesbetreuung tätigen Fachkräfte konkrete Vorgaben für regelmäßige und verpflichtende Tests, auch für die geimpften und genesenen Mitarbeiter*innen.

Corona-Infektionsfälle treten jedoch auch unter den Kindern, Geschwistern und Eltern auf. Für den Fall, dass eine „Häufung“ an Infektionen mit dem Corona-Virus in einer Einrichtung vorkommt, wurde das Vorgehen für Wolfsburger Einrichtungen anhand der derzeitigen Empfehlungen von RKI und Land aktualisiert. Dabei wurde anhand verschiedener Gruppenkonstellationen und Altersstufen vom Gesundheitsamt eine Staffelung erstellt, ab welcher Anzahl an bestätigen Corona-Infektionen Gruppenschließungen angeordnet werden:

Großfamiliennester: 2 positive PCR-Tests in der Einrichtung

Krippen: 2 positive PCR Tests in einer Gruppe pro Gruppe

Kindergarten: 3 positive PCR-Tests in einer Gruppe

Im Falle einer Gruppenschließung werden die Eltern und Sorgeberechtigten gesondert schriftlich über die Maßnahme informiert.

Die Regelungen zum Umgang mit eher banalen Infekten bleiben davon unberührt in Kraft.

Aufgrund der kleineren Betreuungssettings in der Kindertagespflege finden nur im Einzelfall Quarantäne- und Absonderungsanordnungen statt, diese Betreuungsorte sind von den Regeln für Kindertagesstätten und die Großtagespflege ausgenommen.