Kein Schülertransport – Notbetreuung in Schulen und Kitas nur eingeschränkt möglich
Für Freitagmorgen, dem 9. Januar, sagen die aktuellen Wetterprognosen für Wolfsburg Glatteislagen mit hohem Gefährdungspotenzial, starkem Schneefall und Sturmböen voraus. Zum Schutz aller Beteiligten fällt deshalb der reguläre Schulbetrieb am Freitag in ganz Wolfsburg aus – das gilt für Grundschulen, weiterführende Schulen sowie Förderschulen. Berufsbildende Schulen wechseln in den Distanzunterricht.
„Uns ist wichtig, dass Kinder, Eltern und auch die Beschäftigten sicher sind. Bei diesen Aussichten geht Sicherheit vor“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Deshalb lassen wir die Schulen morgen ausfallen und halten sowohl in Schulen als auch in Kitas nur eine Notbetreuung vor.“
In Absprache mit der WVG findet außerdem kein Schülertransport statt. Für Kinder, die dennoch in die Schule kommen, besteht selbstverständlich eine Betreuungspflicht – die Notbetreuung erfolgt jedoch nur in eingeschränkter Form.
Auch in den Kindertagesstätten ist mit witterungsbedingten Ausfällen zu rechnen, unter anderem weil viele Erzieherinnen und Erzieher aus dem Umland nach Wolfsburg pendeln. Eltern werden gebeten, möglichst telefonisch erreichbar zu sein und die Notbetreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen.
Der Winterdienst ist mit Hochdruck im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Trotzdem kann es – je nach Wetterentwicklung – zu schwierigen Stellen und eingeschränkter Befahrbarkeit kommen.
Wichtiger Hinweis: Bitte fahren Sie nur, wenn es unbedingt nötig ist, passen Sie Ihre Fahrweise an und planen Sie mehr Zeit ein. Wer kann, sollte möglichst zu Hause bleiben. Außerdem kann es aufgrund der Witterung zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses kommen – sowohl bei der Anfahrt als auch im laufenden Betrieb.
Weitere Informationen gibt es gegebenenfalls über die städtischen Internetseiten unter www.wolfsburg.de und den Social Media – Kanälen der Stadt Wolfsburg.
Streusalz auf Gehwegen
Außerdem informiert die Stadt, dass bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie drohender Eisglätte kurzfristig – und bis einschließlich Montag – auch die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen erlaubt ist. Grundsätzlich schreibt Paragraf 8 der Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) der Stadt Wolfsburg vor, dass bei Glätte mit abtauenden oder abstumpfenden Streustoffen so zu streuen ist, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Abtauende Streustoffe dürfen auf Gehwegen nur eingesetzt werden, wenn bei außergewöhnlichen Wetterlagen – etwa Eisregen oder der Entstehung von „Blitzeis“ – durch abstumpfende Mittel wie Splitt keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann. In solchen Fällen kann die Verwendung von Streusalz zeitlich begrenzt gestattet werden, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen.
Die Stadt Wolfsburg bittet darum, Streusalz im Interesse des Umwelt- und Bodenschutzes nur dann einzusetzen, wenn tatsächlich gefährliche Eisglätte vorliegt oder sich Schneereste sonst nicht anders entfernen lassen. Ansonsten reichen das Räumen der Gehwege und das Aufbringen abstumpfender Streumittel in der Regel aus, um die Trittsicherheit herzustellen.
Auf Gehwegen sind diese Maßnahmen werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr sicherzustellen.
Verkehrsteilnehmende werden gebeten, sich in den kommenden Tagen auf mögliche schwierige Verkehrsverhältnisse einzustellen und das eigene Verhalten entsprechend anzupassen.


