Die Stadt Wolfsburg hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. § 1 tritt am 06.05.2021 in Kraft; § 2 tritt am 07.05.2021 in Kraft.
Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg über die Unterschreitung des Schwellenwertes von 150 nach § 28 b Abs. 1 IfSG vom 05.05.2021 (*PDF – öffnet sich in einem neuen Fenster)