Sanierung des Nichtschwimmerbeckens im Freibad Fallersleben

Stadt plant Antrag auf Bundesförderung

Die Stadt Wolfsburg will das Nichtschwimmerbecken im Freibad Fallersleben umfassend sanieren und dafür Fördermittel aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder – SKS beantragen. Über die Teilnahme am Förderprogramm entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17. Juni. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung offiziell beauftragt werden, die Projektskizze beim Bund einzureichen.

Oberbürgermeister Dennis Weilmann betont die Bedeutung der Investition für die Stadtgesellschaft:

„Das Freibad Fallersleben ist ein wichtiger Ort für Sport, Freizeit und Schwimmausbildung in Wolfsburg. Mit der geplanten Sanierung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass insbesondere Kinder, Familien und Vereine das Nichtschwimmerbecken auch künftig sicher und zuverlässig nutzen können. Gleichzeitig wollen wir die Chancen der Bundesförderung konsequent nutzen, um unsere kommunale Infrastruktur nachhaltig zu stärken.“

Das Nichtschwimmerbecken wurde bei der Freibadsanierung im Jahr 2004 nicht durch ein Edelstahlbecken ersetzt. Seit mehreren Jahren kommt es dort immer wieder zu Fliesenschäden und in einzelnen Fällen auch zu notwendigen Teilschließungen. Ursache hierfür ist die sanierungsbedürftige Betonkonstruktion des Beckens. Nach Untersuchungen durch einen Sachverständigen weisen insbesondere die Beckenköpfe einen porösen Zustand auf.

Geplant ist, die bestehende Beckenform zu erhalten, die Beckenränder einschließlich der Rinnen vollständig zu sanieren und das Becken mit einem Edelstahlkörper auszustatten. Zusätzlich sollen die Überlaufroste erneuert werden.

„Die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens ist notwendig, um dauerhaft die vollständige Betriebsfähigkeit des Freibades sicherzustellen“, erklärt Sportdezernent Andreas Bauer. „Mit der geplanten Maßnahme investieren wir gezielt in die Qualität und Attraktivität unserer Bäderlandschaft. Gerade für die Schwimmausbildung und den Breitensport ist eine moderne und verlässliche Infrastruktur von großer Bedeutung.“

Die Projektskizze muss bis zum 19. Juni beim Bund eingereicht werden. Parallel dazu wird die Stadt Wolfsburg auch den bereits eingereichten Förderantrag für Maßnahmen am VW-Bad erneut in das aktuelle Förderverfahren einbringen. Dieser war im vorherigen Auswahlverfahren des allgemeinen SKS-Förderprogramms nicht berücksichtigt worden. Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich im September 2026.

Das Bundesprogramm ist Teil der sogenannten Sportmilliarde des Bundes und unterstützt Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung von Sport- und Schwimmbadinfrastruktur. Nachdem im bisherigen Förderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten – SKS zahlreiche Anträge für Schwimmbäder eingegangen waren, hat der Bund nun ein eigenes Förderprogramm speziell für Bäder aufgelegt. Die Förderquote beträgt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Stadt Wolfsburg würde mindestens 55 Prozent der Kosten als Eigenanteil übernehmen.