Keines der eingereichten Sportstättenprojekte im SKS-Programm berücksichtigt
Die Stadt Wolfsburg ist im Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) mit keinem der eingereichten Projekte zum Zuge gekommen. Diese Information hat die Verwaltung aus Berlin erhalten. Eine Begründung für die ausbleibende Berücksichtigung liegt bislang nicht vor.
Die Stadt hatte mehrere Vorhaben in das Verfahren eingebracht – darunter den Neubau und die Sanierung von Sporthallen, den Ausbau von Umkleide- und Sanitärbereichen sowie Maßnahmen im VW-Bad. Ziel war es, dringend notwendige Investitionen in die Sportinfrastruktur durch Bundesmittel zu beschleunigen. Das SKS-Programm gilt als zentrales Förderinstrument des Bundes mit einem Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe.
„Dass keines unserer Projekte berücksichtigt wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar und sendet ein fatales Signal an unsere Stadt und die vielen Engagierten im Sport“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir haben tragfähige und dringend erforderliche Maßnahmen eingereicht. Ich werde mich kurzfristig schriftlich an die zuständigen Stellen auf Bundesebene wenden und eine transparente und belastbare Begründung für diese Entscheidung einfordern. Unabhängig von den fehlenden Fördermitteln werden wir dennoch die Sanierung der städtischen Sportanlagen aktiv vorantreiben. Moderne Sportplätze, Hallen und Schwimmbäder sind Grundvoraussetzung für unsere hervorragende Sport- und Vereinslandschaft.“
Sportdezernent Andreas Bauer ordnet die Entscheidung fachlich ein: „Die eingereichten Projekte adressieren konkrete Bedarfe in Schule und Vereinssport und sind planerisch so weit vorbereitet, dass eine Umsetzung realistisch gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund ist die Nichtberücksichtigung fachlich schwer nachzuvollziehen und für die weitere Entwicklung unserer Sportinfrastruktur ein klarer Rückschlag. Ob und inwieweit die einzelnen Projekte zeitnah umgesetzt werden können, müssen wir nun überprüfen.“
Die Teilnahme am Förderprogramm erfolgte auf Grundlage eines Ratsbeschlusses. Das Programm sieht eine Förderung von bis zu 45 Prozent der Kosten vor, während die Kommunen den überwiegenden Anteil selbst tragen. Vor dem Hintergrund begrenzter kommunaler Haushaltsmittel kommt der Bundesförderung eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung größerer Sportprojekte zu.
Die Stadt Wolfsburg wird die Entscheidung des Bundes nun politisch und fachlich aufarbeiten. Parallel werden alternative Fördermöglichkeiten geprüft, um die geplanten Maßnahmen dennoch voranzubringen. Gleichzeitig erwartet die Stadt eine transparente Darstellung der Auswahlkriterien, um zukünftige Förderverfahren verlässlich bewerten zu können.


